Gastaufnahmevertrag
- Vereinbarungen über die Vermietung einer Unterkunft werden mündlich getroffen und ausschließlich schriftlich über mail, Fax oder Brief bestätigt. Wir weisen darauf hin, dass auch mündliche Vereinbarungen volle Rechtskraft haben. Dabei ist folgendes zu beachten.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls die Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchsnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Übernachtung/Frühstück und Ferienwohnungen
20 % des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung HP 30 % und VP 40 % des Pensionspreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Vermietungsbedingungen sind aus dem Punkt Preise und Leitungen ersichtlich.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Wenn die gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Unfall, abgebrochen werden muss oder nicht angetreten werden kann, dann schützt die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor finanziellen Folgen.
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